Respekt vor Deinen Rechten

Gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen sowie Betreuer*innen der KileLe wird zur Zeit gemeinsam an einem Rechtekatalog gearbeitet, der die Rechte der Kinder und Jugendlichen entsprechend der „Konvention über die Rechte des Kindes“ der Vereinten Nationen von 1989, Artikel 12 beschreibt. Der Rechtekatalog soll in verständlicher Sprache geschrieben und mit Bildern versehen werden. Auch soll ein Transfer in den Alltag und der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen stattfinden.

Hier ist bereits eine Auswahl aus der „Konvention über die Rechte des Kindes“ der Vereinten Nationen abgebildet. Sie gilt weltweit für alle Mädchen und Jungen bis 18 Jahre.

Rechte von Kindern und Jugendlichen

Recht auf Gleichheit
Niemand darf benachteiligt werden.

Recht auf Gesundheit
Jeder hat das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.

Recht auf Bildung
Jeder hat das Recht, zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die den Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.

Recht auf elterliche Fürsorge
Jeder hat das Recht auf die Liebe und Fürsorge beider Eltern und auf ein sicheres Zuhause. Wenn das nicht möglich ist, wird nach einer guten Lösung gesucht.

Recht auf Privatsphäre und persönliche Ehre
Jedes Kind, jeder Jugendliche hat ein Recht, dass sein Privatleben und seine Würde geachtet werden.

Recht auf Meinungsäußerung, Information und Gehör
Kinder und Jugendliche haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, zu sagen, was sie denken. Sie haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, um sich eine eigene Meinung zu bilden und diese zu äußern.

Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
Jeder hat das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.

Recht auf Schutz vor Ausbeutung und Gewalt
Jeder hat das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.

Recht auf Spiel, Freizeit, Ruhe und Kultur
Kinder und Jugendliche haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.

Recht auf Betreuung bei Behinderung
Behinderte Kinder und Jugendliche haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.